Rechtsvorschriften
Europarecht
Gesetzliche Grundlagen der Entsorgung von Sonderabfall in der Europäischen Union finden Sie hier: |
Bundesrecht
Den nationalen gesetzlichen Rahmen für die Abfallbewirtschaftung bildet das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), das am 01.06.2012 in Kraft getreten ist. Ergänzt wird das KrWG durch zahlreiche weitere abfallrechtliche Vorschriften des Bundes, und zwar auf gesetzlicher Ebene (z. B. AbfallverbringungsG, BattG, BImSchG, ElektroG), insbesondere aber auch auf Verordnungsebene (z. B. AVV, BefErlV, NachwV, GewerbeabfallVO, AltholzVO). Bundesgesetzliche Grundlage für Andienungs- und Überlassungspflichten ist § 17 Abs. 4 KrWG. Alle Rechtsvorschriften des Bundes finden Sie – in der aktuellen Fassung – auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums. |
Landesrecht
für Niedersachsen
In Niedersachsen wird das Bundesrecht ergänzt durch das Niedersächsische Abfallgesetz und verschiedene Rechtsverordnungen, die die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der NGS darstellen. Die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen können über den Internetauftritt des Niedersächsischen Umweltministeriums aufgerufen werden. Wichtig für die Kunden der NGS sind vor allem:
|